Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.02.1997 (4 StR 409/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Auch wenn der Täter vor der Tatvollendung (hier: § 174 StGB) einschläft, kann ein freiwilliger Rücktritt vorliegen.2. Es verstößt g...


Relevante Normen:
StGB § 24, 174;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1997, 519

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