Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.02.1997 (4 StR 41/97)

   

Kurzleitsatz:
Auch wenn das Opfer eines Überfalls laut um Hilfe rufend flieht, liegt nicht stets ein fehlgeschlagener Versuch vor.


Relevante Normen:
StGB § 24;



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