Rechtsprechung:
KG - Beschluß vom 11.11.1996 ((4) 1 HEs 160/96 (116/96))

   

Kurzleitsatz:
»Bei der Fristberechnung nach § 121 Abs. 1 StPO ist die Zeit einer Überhaft, die im Hinblick auf die Vollziehung eines Haftbefehls nac...


Relevante Normen:
StPO § 121 Abs. 1, § 230 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 75

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