Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 05.11.1996 (2 Ws 442/96)

   

Kurzleitsatz:
»Schadenswiedergutmachung als Bewährungsauflage nach § 56b Abs. 2 Nr. 1 StGB kann nur als Ausgleich bei dem unmittelbar geschädigten T...


Relevante Normen:
StGB § 56b Abs. 2 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1997, 280
NStZ 1997, 237
wistra 1997, 71

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