Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.01.1997 (1 Ws 1104/96)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Verweisungsbeschluß nach § 270 StPO ist unwirksam und bindet das höhere Gericht nicht, wenn die Verweisung unter keinem rechtlich...


Relevante Normen:
StPO § 270;



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