Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 27.02.1997 (IV R 62/96)

   

Kurzleitsatz:
»Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ohne Aufgabeerklärung verpachtet, so ist der Gewinn aus der gleichzeitigen Veräußerung des lebenden Inventars nach § 6b EStG begünstigt; die Betriebsverpachtung ist Betriebsumstellung i.S. des § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG.«


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 6b Abs. 1 S. 1, Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1997, 1087
BB 1997, 1132
DB 1997, 1750
DStR 1997, 774

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