Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 22.01.1997 (II R 97/94)

   

Kurzleitsatz:
»1. Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nrn. 6 bzw. 7 GrEStG 1983 ist erfüllt, wenn der Berechtigte das Kaufangebot zum Nutzen (unmittelbar) eigener wirtschaftlicher Interessen oder wirtschaftlicher Interessen Dritter verwertet, denen gegenüber er im Hinblick auf die Ausübung des Benennungsrechts vertraglich gebunden ist. Dies gilt auch für sog. "Oder"-Angebote.2. Handelt der nach außen Benennungsberechtigte im Innenverhältnis als Treuhänder für einen Dritten, der weder Veräußerer noch präsumtiver Erwer...


Relevante Normen:
GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1997, 1088
BB 1997, 1244
BFHE 182, 222
BStBl II 1997, 411
DB 1997, 1751
DStR 1997, 819
DStZ 1997, 612

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