Rechtsprechung:
OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluß vom 12.12.1996 (3 M 103/96)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Umnutzung einer Soldatenunterkunft in ein Asylbewerberheim stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im Sinne des § 29 ...


Relevante Normen:
BauGB § 29, § 35, § 36;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRS 59 Nr. 145
BauR 1997, 617
RAnB 1997 Nr. 67

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