Rechtsprechung:
LG Mühlhausen - Urteil vom 18.03.1997 (3 Qs 54/97)

   

Kurzleitsatz:
Im Falle der Einstellung des Bußgeldverfahrens vor der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr des Rechtsanwalts, der an der Einstellung mitgewirkt ...


Relevante Normen:
BRAGO § 84, § 105;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 1997, 352
RAnB 1997 Nr. 69

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