Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 05.03.1997 (2 StR 63/97)

   

Kurzleitsatz:
Kann die Strafe gemäß § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, muß der Tatrichter diese Möglichkeit im Urteil regelmäßig erör...


Relevante Normen:
StGB § 56;



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