Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.03.1997 (5 StR 95/97)

   

Kurzleitsatz:
Ist zu befürchten, daß ein Ausländer auch künftig gegen eine Ausweisungsverfügung verstößt, begründet allein dies nicht die Erwartung erheblicher rech...


Relevante Normen:
StGB § 63;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 290

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang