Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.03.1997 (2 StR 650/96)

   

Kurzleitsatz:
Tätige Reue (hier: nach § 310 StGB) begründet einen persönlichen Strafausschließungsgrund für das vollendete Delikt; ist die Tat nur v...


Relevante Normen:
StGB § 310, § 24;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 233
StV 1997, 519

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