Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.03.1997 (1 StR 5/97)

   

Kurzleitsatz:
§ 29 BtMG tritt auch dann, wenn ein besonders schwerer Fall vorliegt (hier: wegen Gewerbsmäßigkeit), hinter einem der in § 29 a ...


Relevante Normen:
BtMG § 29, § 29a;



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