Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.04.1997 (1 StR 137/97)

   

Kurzleitsatz:
Einem Nebenkläger ist Prozeßkostenhilfe nicht zu bewilligen, wenn die voraussichtlichen Kosten seiner Prozeßführung vier Monatsraten nicht übersteigen...


Relevante Normen:
StPO § 397a;



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