Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.04.1997 (5 StR 674/96)

   

Kurzleitsatz:
Für die Pflicht zur Anrechnung einer im Ausland erlittenen Haft ist ohne Bedeutung, ob es um Abschiebungs- oder um Auslieferungshaft gehandelt hat.


Relevante Normen:
StGB § 51;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1997, 385

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