Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 06.03.1997 (1 StR 8/97)

   

Kurzleitsatz:
Sollen Trinkmengenangaben des Angeklagten als nicht glaubhaft gewertet werden, muß regelmäßig auf deren Grundlage auch der Mindest-BAK-Wert errechnet ...


Relevante Normen:
StGB § 20, § 21;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 226

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