Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.04.1997 (2 StR 125/97)

   

Kurzleitsatz:
1. Die nachträngliche Gesamtstrafenbildung ist auch dann vorzunehmen, wenn die einbezogene Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt war, dies aber bei...


Relevante Normen:
StGB § 55; StPO § 358;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 228

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