Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 19.03.1997 (2 StR 80/97)

   

Kurzleitsatz:
Erhebliche Verfahrensverzögerungen, die der Angeklagte nicht zu vertreten hat, sind vom Revisionsgericht als Strafmilderungsgründe zu berücksichtigten...


Relevante Normen:
StGB § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1997, 409

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