Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.03.1997 (2 StR 108/97)

   

Kurzleitsatz:
Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, so muß die Unterbringung - zwingend - angeordnet werden.


Relevante Normen:
StGB § 64;



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