Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 08.04.1997 (1 StR 62/97)

   

Kurzleitsatz:
Der Umstand, daß der Angeklagte im Urteilszeitpunkt Strafhaft in anderer Sache verbüßt, steht der Strafaussetzung zur Bewährung nicht in jedem Fall en...


Relevante Normen:
StGB § 56;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 231
StV 1998, 541

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