Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 15.05.1997 (XI R 53/88)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die Überleitung eines zweiten Änderungsbescheides in ein laufendes Verfahren gemäß § 68 FGO setzt voraus, daß ein vorausgegangener erster Änderungsbescheid ebenfalls Verfahrensgegenstand geworden ist.2. Mehrere denselben Veranlagungszeitraum betreffende Änderungsbescheide können gleichzeitig zum Gegenstand des Verfahrens erklärt werden, nachträglich also auch ein durch den zweiten suspendierter erster Änderungsbescheid (Anschluß an das BFH-Urteil vom 5. Mai 1992 IX R 9/87, BFHE 168, 213,...


Relevante Normen:
FGO § 68;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1997, 1402
BFHE 182, 304
BStBl II 1997, 514
DB 1997, 1500
DStR 1997, 1081
DStZ 1997, 727

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