Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.04.1997 (I ZB 1/96)

   

Kurzleitsatz:
"Makol"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß des Rechtspflegers bei dem Bundespatentgericht in einer Kostensache


Relevante Normen:
MarkenG § 83 Abs. 1; RPflG § 11 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR MarkenG § 83 Abs. 1 Rechtsbeschwerde 1
BGHR MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 6 Gründe, fehlende 1
NJW-RR 1997, 1195
wrp 1997, 761

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