Rechtsprechung:
VGH Baden-Württemberg - Normenkontrollurteil vom 14.11.1996 (5 S 5/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bietet keine Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Nutzungszeiten für Sportanlagen in einem Bebauungsplan. Sehen die textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans solche Nutzungszeitenregelungen vor, ist er insoweit (regelmäßig teil-)nichtig.2. Bei der Prognose der zu erwartenden Lärmimmissionen kann die Gemeinde neben der festgesetzten Art, Größe und Lage der Sportanlagen auch die von ihr geplanten Nutzungszeiten zugrunde legen, sofern sie deren spätere Umsetzung als rechtlich...


Relevante Normen:
18. BImSchV § 2 Abs. 2 Nr. 3, § 5 Abs. 4; BauGB § 1 Abs. 6, § 9 Abs. 1 Nr. 24, § 214 Abs. 3 S. 2; LBO § 5 Abs. 9;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BRS 58 Nr. 28

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