Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 28.01.1997 (IX R 23/94)

   

Kurzleitsatz:
»Ein mit Angehörigen geschlossener Mietvertrag über eine Wohnung (hier: in einem Zweifamilienhaus) ist nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn feststeht, daß die gezahlte Miete tatsächlich endgültig aus dem Vermögen des Mieters in das des Vermieters gelangt ist. Die Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen obliegt insoweit dem FG.«


Relevante Normen:
AO (1977) § 41 Abs. 2; EStG § 21a Abs. 1 S. 3 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1997, 1462
BB 1997, 2090
BFHE 182, 542
BStBl II 1997, 655
DB 1997, 1546
DStR 1997, 1117
DStZ 1997, 831
NJWE-MietR 1997, 214

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