Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 24.04.1997 (4 StR 687/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Der Umstand, daß der Angeklagte die Tat nicht aus finanzieller Not heraus begangen hat, erhöht nicht ohne weiteres deren Schuldgehalt.2. Hang im Si...


Relevante Normen:
StGB § 46, § 64;



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