Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.03.1997 (2 StR 107/97)

   

Kurzleitsatz:
»§ 55 StGB findet keine Anwendung, wenn das frühere Urteil auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, aber keine Einzelstrafen enthält. Der Tatrichter hat in ...


Relevante Normen:
StGB § 46, § 55;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHSt 43, 34
NJW 1997, 1993
NStZ 1997, 486
StV 1999, 599

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