Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.04.1997 (4 StR 269/96)

   

Kurzleitsatz:
Eine Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist ist nach dem Eintritt der Rechtskraft der Sachentscheidung nicht mehr zulässig.


Relevante Normen:
StPO § 44;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang