Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.05.1997 (3 StR 193/97)

   

Kurzleitsatz:
In den Urteilsausführungen zur Beweiswürdigung soll der Tatrichter nur belegen, warum er bestimmte, bedeutsame tatsächliche Umstände so festgestellt h...


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 270

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