Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.04.1997 (1 StR 73/97)

   

Kurzleitsatz:
Hat der Tatrichter versehentlich vergessen, für eine Straftat eine Einzelstrafe festzusetzen, kann dies in der Revision nachgeholt werden.


Relevante Normen:
StGB § 53; StPO § 354;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang