Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.06.1997 (5 StR 254/97)

   

Kurzleitsatz:
Bei der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen nach § 244 Abs. 5 S. 2 StPO darf der Tatrichter eine Beweisantizipation vorn...


Relevante Normen:
StPO § 244;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1998, 178
StV 1997, 511

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