Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.05.1997 (4 StR 194/97)

   

Kurzleitsatz:
Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen BtM beziehen, werden als eine Tat des unerlaubten Handels angeseh...


Relevante Normen:
BtMG § 29, § 29a, § 30;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1997, 471

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