Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 13.03.1997 (1 StR 72/97)

   

Kurzleitsatz:
1. Folgen der Tat dürfen nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn der Täter sie im Zeitpunkt der Tat zumindest voraussehen konnte.2. Wird m...


Relevante Normen:
StGB § 46; StPO § 344;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 304
StV 1999, 195

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