Rechtsprechung:
OLG München - Beschluß vom 17.08.1995 (16 WF 979/95)

   

Kurzleitsatz:
Geschäftswert bei Verfahren über Regelung der elterlichen Sorge


Relevante Normen:
KostO § 32 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 1996, 112
FPR 1997, 101

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