Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 09.10.1996 (9 St RR 163/96)

   

Kurzleitsatz:
»Ausländer, die im Bundesgebiet mehrere Tage hintereinander als Straßenmusikanten auftreten, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung.«


Relevante Normen:
AuslG § 3 Abs. 1, § 92 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; DVAuslG § 1 Abs. 1, § 12; Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer (AEVO) § 9 Nrn. 4 und 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1997, 247 (Ls)

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