Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 02.12.1996 (3 Ws 771/96)

   

Kurzleitsatz:
»2. Das Nichterscheinen des Gefangenen zu der gem. § 106 StVollzG vorgeschriebenen Anhörung darf nicht mit Disziplinarmaßnahmen geahnd...


Relevante Normen:
GG Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 u. 2, 20 Abs. 3; StVollzG § 3 Abs. 1, § 82 Abs. 1 S. 2, § 106, § 102 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 152

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