Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluß vom 28.04.1997 ((2) 4 Ausl. 174/97 (21/97))

   

Kurzleitsatz:
»Eine Verhaftung im Sinn des Art. 16 Abs. 4 S. 1 2. Halbs. EuAlübk liegt bereits mit der Festnahme vor, wenn dieser ein Urteil, ein Haftgrund oder ein...


Relevante Normen:
EuAlübk Art. 16 Abs. 4 S. 1 2. Hs.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1997, 372
StraFo 1997, 151

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