Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.07.1997 (IX ZB 47/97; IX ZB 48/97)

   

Kurzleitsatz:
Sicherstellung der Einreichung einer Rechtsmittelschrift an einem bestimmten Tag; Berechnung und Eintragung der Berufungsbegründungsfrist


Relevante Normen:
ZPO § 519 Abs. 2 S. 2, §§ 233, 85 Abs. 2;



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