Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.07.1997 (IV ZB 11/97)

   

Kurzleitsatz:
Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten Klageerweiterung


Relevante Normen:
ZPO § 253 Abs. 1, § 296a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1997, 1486

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang