Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.07.1997 (IV ZR 114/97)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Löschung einer Auflassungsvormerkung


Relevante Normen:
ZPO §§ 3, 546;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR ZPO § 3 Auflassungsvormerkung 1
BGHR ZPO § 511 Beschwer 16

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang