Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.07.1997 (IV ZB 8/97)

   

Kurzleitsatz:
Berechnung und Notierung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender; Verfügung von Vorfristen


Relevante Normen:
ZPO § 85 Abs. 2, § 233;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VersR 1998, 77

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