Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 19.06.1997 (2Z BR 76/97)

   

Kurzleitsatz:
»1. § 43 ZPO ist auch im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar. 2. Die Geltendmachung eines Ablehnungsgrundes liegt nicht ...


Relevante Normen:
ZPO § 43;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1997, 462

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang