Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 25.07.1997 (1Z AR 57/97)

   

Kurzleitsatz:
»1. Für die Entscheidung über die Abgabe einer vormundschaftsgerichtlichen Verrichtung an ein anderes Gericht durch das gemeinschaftliche obere Gerich...


Relevante Normen:
BGB § 1696 Abs. 3; FGG § 43, § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 1998, 959
NJWE-FER 1997, 282

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