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| Rechtsprechung: VGH Bayern - Beschluß vom 11.12.1995 (2 CS 95.2810) | | | | Kurzleitsatz: a) Kein Abwehranspruch eines in einem Sondergebiet liegenden Pensionsbetriebs, der selbst sechs Pferde hält gegen landwirtschaftlichen privilegierten Betrieb mit Rinderhaltung, dessen Betriebsgebäude etwa 110 m entfernt errichtet werdenb) Freihaltung der Aussicht.
Relevante Normen: BauNVO § 11 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5;
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