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| Rechtsprechung: VGH Bayern - Beschluß vom 21.11.1995 (2 CS 95.3597) | | | | Kurzleitsatz: a) Keine Verwirkung der Befugnis der Bauaufsichtsbehörde, eine Beseitigungsanordnung zu vollstrecken.b) Kein Vertrauenstatbestand, wenn Behörde auf Bitten des Betroffenen die Vollstreckung mehrmals hinausschiebt.
Relevante Normen: BayBO Art. 89;
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