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| Rechtsprechung: VGH Bayern - Beschluß vom 03.01.1996 (2 CS 95.3641) | | | | Kurzleitsatz: a) Beseitigungsanordnung des Einbaus einer zweiten Wohnung eines im Außenbereich zulässigerweise errichteten Wohngebäudes, das gegenwärtig der Wochenendnutzung dient, fraglich.b) Entgegenstehen öffentlicher Belange fraglich, wenn Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung möglicherweise gesichert werden kann.
Relevante Normen: BauGB § 35 Abs. 2, § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5; BauGB-MaßnG (1993) § 4 Abs. 3; II.WoBauG § 8 Abs. 2, § 39;
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