Rechtsprechung:
VGH Bayern - Beschluß vom 11.03.1997 (2 CS 96.4302)

   

Kurzleitsatz:
a) Feststellung der aufschiebenden Wirkung von Nachbarwidersprüchen.b) Abgrenzung getrennter Bauvorhaben.c) Unzulässige Anschlußbeschwerde bei unterschiedlichem Streitgegenstand.


Relevante Normen:
VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3, § 127;



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