Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.08.1997 (I ZR 189/96)

   

Kurzleitsatz:
Rechte des Betreibers einer privaten Breitbandkabelanlage


Relevante Normen:
FO § 49a Abs. 5; TKO § 69 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR FernmeldeO § 49a Abs. 5 Kabelbreitbandanschluß 1
BGHR PostVerfG § 65 Abs. 3 Teilnehmerverhältnis, privatrechtliches 1
BGHR TKO § 69 Abs. 2 Kabelbreitbandanschluß 1

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