Rechtsprechung:
BGH - Entscheidung vom 13.10.1994 (VII ZR 139/93)

   

Kurzleitsatz:
Aufhebung eines Urteils in der Revisionsinstanz mangels Tatbestand; Wiedergabe des Sach- und Streitstandes in den Entscheidungsgründen


Relevante Normen:
ZPO § 543 Abs. 1;



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