Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.05.1997 (1 StR 151/97)

   

Kurzleitsatz:
Eine höhere Haftempfindlichkeit kann einem Ausländer zumindest dann nicht zugute gehalten werden, wenn die Strafe auch in seinem Heimatland (hier: Gri...


Relevante Normen:
ÜberstÜbk;



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