Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.07.1997 (3 StR 36/97)

   

Kurzleitsatz:
Stehen die Strafzumessungserwägungen in Widerspruch zu den getroffenen Feststellungen, so ist der Strafausspruch regelmäßig aufzuheben.


Relevante Normen:
StPO § 337;



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